
Nachweis für den Bauantrag
Bilanz gegen das Referenzgebäude, von der Hülle bis zu Kühlung und Licht. Ergebnis ist die prüffähige Fassung für die Bauaufsicht.
Bauantrag, Verkauf oder Vermietung: Für ein Nichtwohngebäude verlangt jede dieser Lagen eine gerechnete Bilanz nach DIN V 18599. Wir führen sie und planen die Anlagentechnik, die darin bewertet wird.
Kostenlos & unverbindlich

Rechtsstand
Seit dem 29. Juli 2026 heißt das GEG Gebäudemodernisierungsgesetz. Der Rechenweg bleibt: höchstens 55 Prozent des Referenzgebäudes, Bilanz nach DIN V 18599, Sommerschutz nach DIN 4108-2.
Neu: Die 65-Prozent-Regel ist gefallen, Gebäudeautomation wird ab 70 statt 290 Kilowatt Pflicht (bis Ende 2029), und ab 2027 zählt bei Verkauf und Vermietung nur der Bedarfsausweis.
Wer 2026 baut, rechnet nach neuem Recht und plant für Fristen, die 2029 fällig werden.
Leistungsumfang

Bilanz gegen das Referenzgebäude, von der Hülle bis zu Kühlung und Licht. Ergebnis ist die prüffähige Fassung für die Bauaufsicht.

Bedarfsausweis aus der Bilanz, Verbrauchsausweis aus den Abrechnungen. Welcher gilt, hängt am Anlass.

Bei Eingriffen in Hülle oder Technik vergleichen wir Bauteilverfahren und Gesamtbilanz. Dazu die Nachrüstung ab 70 Kilowatt.
Regelwerk
Ein Nichtwohngebäude wird je Nutzungszone gerechnet. Großraumbüro, Serverraum und Lagerhalle im selben Haus haben eigene Profile, Betriebszeiten und Anforderungen an Licht und Kühlung. Genau das bildet unsere Bilanz ab.
Ansprechpartner direkt erreichbar
GEG-Nachweis +49 351 476 92 99Ablauf
Für das Angebot genügen die Eckdaten des Objekts; die vollständigen Unterlagen brauchen wir erst zur Bearbeitung. Ein Ortstermin ist nur im Bestand nötig. Gerechnet wird für ganz Deutschland, digital.
Pläne, Aufbauten, Nutzung je Bereich und Anlagentechnik. Was fehlt, steht im Angebot.
Zonen bilden, gegen das Referenzgebäude rechnen. Reißt ein Wert, nennen wir die günstigste Lösung.
Prüffähige Fassung als PDF, auf Wunsch mit Energieausweis. Alle Eingabewerte liegen nachvollziehbar bei.
Zum Vergleich
| Worum es geht | Fachplaner für Gebäudetechnik | Ausweis über ein Portal |
|---|---|---|
| Gebäude mit mehreren Nutzungen | wird zoniert und einzeln bilanziert | ein Standardprofil für alles |
| Beleuchtung, Kühlung, Lüftung | gehören in die Bilanz | im Formular nicht vorgesehen |
| Wenn ein Wert reißt | wir rechnen Varianten und nennen die günstigste | das Ergebnis steht, die Lösung nicht |
| Anlagentechnik im Nachweis | dieselben Ingenieure planen sie | Angaben werden übernommen, nicht geprüft |
| Rückfragen der Bauaufsicht | beantwortet der Bearbeiter | kein fester Ansprechpartner |
Im Lieferumfang

Die Anlage, die in der Bilanz steht
Für ausführende Betriebe
Ein Heizungs- oder Lüftungsbauer darf die Anlage einbauen, den Nachweis aber meist nicht zeichnen: Dafür braucht es eine eigene Ausstellungsberechtigung. Für uns ist das Tagesgeschäft.
Bei Ihrem Auftraggeber treten wir nur auf, wenn Sie uns dazuholen.
Ein fehlender Nachweis hält keinen fremden Bauantrag auf, sondern Ihren.
Häufige Fragen
Schreiben Sie uns, um welches Gebäude es geht und was ansteht. Wir melden uns mit Preis und Liefertermin.

Kontakt
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, für eine Planung ebenso wie für eine einzelne Heizlastberechnung.
+49 351 476 92 99 Mo-Fr 08:00-15:00 Uhr
Nächster Schritt
Ein kurzes Telefonat genügt meist, um zu klären, welche Gewerke wir übernehmen und was die Planung kostet.