Service

Haben Sie Fragen, den Mindeststandard der Energiesparverordnung (EnEV) 2016 oder eines KfW- Effizienzhauses betreffend?

 

Ob die Verschärfungen der Gesetze bei Neubauten oder bei neuen Nichtwohngebäuden,  die Höchstwerte der Wärmedurchgangs-koeffizienten geht, hier finden Sie Ihren kompetente Partner. Für geänderte Wärme-dämmwerte (U-Werte) oder Primärenergie-faktoren von Strom, von uns bekommen Sie absolut unabhängige und realistische Antworten. Wir prüfen und begutachten Anlagen und Gebäude nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Neben den klassischen Ingenieurleistungen nach Honorarverordnung leisten wir Energieberatung, Messungen, erarbeiten Konzepte für Erschließungs- und Sanierungsmaßnahmen.

LEISTUNGEN

 

HOAI-Leistungen der technische Gebäudeausrüstung (TGA)

  • Technische Messungen
  • Energetische Nachhaltigkeit
  • Revitalisierung
  • Projektsteuerung TGA
  • Technisches Controlling und Monitoring
  • Netzwerke
  • Radon Messungen
  • Weitere Leistungen nach NiPsiLd

"Man braucht nichts im Leben zu fürchten, man muss nur alles verstehen."

- Marie Curie -

 

 

SIE SUCHEN ENERGIE -BERATUNG, -KONZEPTE, -AUSWEISE ODER EINE ENEV BERATUNG / ENERGIEEINSPARVERORDNUNG?

Wie Sie wahrscheinlich schon wissen, ist es mittlerweile Pflicht bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien einen Energieausweis vorzulegen – ansonsten drohen Bußgelder. Die Übergabe des Energieausweises ist beim Verkauf sogar Bestandteil des Notartermins, so dass ein Energieausweis Voraussetzung zum Abschluss eines Kaufvertrages ist. Und was ist nun der Sinn? Sinn des Energieausweis / Energiepass ist es, Gebäudebesitzer und Mieter über den Energieverbrauch der Immobilie zu informieren. Ähnlich den Energieeffizienzklassen bei Elektrogeräten soll so Transparenz über den Energieverbrauch bei Gebäuden entstehen. Der Energieausweis / Energiepass weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht somit den Energiebedarf „sichtbar“.

 

Es gibt 2 Arten. Den Bedarfs- und den Verbrauchsabhängigen E-Pass. Der Verbrauchsausweis wird anhand des Energieverbrauchs (z. B. Heizöl oder Gas) erstellt, beim Bedarfsausweis wird eine rechnerische Wärme- /Energiebilanz des Gebäudes erstellt, in der der rechnerisch zu erwartende Energieverbrauch für die Wärmeverluste der Bauteile, der Gebäudelüftung und für den Betrieb der Haustechnik berechnet und mit einem Referenzgebäude verglichen werden. Das ist natürlich wesentlich aufwendiger als der Verbrauchsausweis, beinhaltet aber gleichsam das Aufzeigen der Schwachstellen des Hauses. RICHTIG GEMACHT heißt hier, der Energiebedarfsausweis kann nur mit einer Begehung des zu bewertenden Objekts erstellt werden!