Wie Sie wahrscheinlich schon wissen, ist es mittlerweile Pflicht bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien einen Energieausweis vorzulegen – ansonsten drohen Bußgelder. Die Übergabe des
Energieausweises ist beim Verkauf sogar Bestandteil des Notartermins, so dass ein Energieausweis Voraussetzung zum Abschluss eines Kaufvertrages ist. Und was ist nun der Sinn? Sinn des Energieausweis
/ Energiepass ist es, Gebäudebesitzer und Mieter über den Energieverbrauch der Immobilie zu informieren. Ähnlich den Energieeffizienzklassen bei Elektrogeräten soll so Transparenz über den
Energieverbrauch bei Gebäuden entstehen. Der Energieausweis / Energiepass weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht somit den Energiebedarf „sichtbar“.
Es gibt 2 Arten. Den Bedarfs- und den Verbrauchsabhängigen E-Pass. Der Verbrauchsausweis wird anhand des Energieverbrauchs (z. B. Heizöl oder Gas) erstellt, beim Bedarfsausweis wird eine
rechnerische Wärme- /Energiebilanz des Gebäudes erstellt, in der der rechnerisch zu erwartende Energieverbrauch für die Wärmeverluste der Bauteile, der Gebäudelüftung und für den Betrieb der
Haustechnik berechnet und mit einem Referenzgebäude verglichen werden. Das ist natürlich wesentlich aufwendiger als der Verbrauchsausweis, beinhaltet aber gleichsam das Aufzeigen der Schwachstellen
des Hauses. RICHTIG GEMACHT heißt hier, der Energiebedarfsausweis kann nur mit einer Begehung des zu bewertenden Objekts erstellt werden!