MESSEN FÜR DIE ARBEITSSICHERHEIT
Wir prüfen „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A 3) und organisieren für unsere Kunden die regelmäßige jährliche Überprüfung aller elektrischen Geräte auf ihre Funktionstüchtigkeit und die elektrische Sicherheit entsprechend der gesetzlichen Verordnungen.
NICHT STATIONÄRE ANLAGE
Dauer: Einsatz individuell
Nicht-stationäre elektrische Anlagen können von Ort zu Ort bewegt werden oder nach ihrem Einsatz zerlegt und am neuen Einsatzort wieder zusammengebaut werden.
Beispiele für nicht-stationäre Anlagen sind laut der DGUV Vorschrift 3 von Arbeitsgeräten wie eine Bohrmaschine bis zu sogenannten "fliegende Bauten und Anlagen" auf Baustellen oder Montagestellen.
STATIONÄRE ANLAGE
Dauer: Einsatz ab 2 Tage
Als stationär oder ortsfest Anlagen, werden elektrische Anlagen bezeichnet, die fest mit ihrer Umgebung verbunden sind. In der Vorschrift DGUV 3 findet man hier zum Beispiel Gebäude, Container und Baustellenwagen. Wird eine Anlage auf einem Fahrzeug montiert, gilt sie ebenfalls als stationär. Die reine Mobilität ist also nicht ausschlaggebend dafür, ob eine Anlage als stationär bezeichnet wird.
ORTSFESTE ANLAGE
Die Pflichtaufgabe Nr.1, wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen! Beschäftigt ein Unternehmen Mitarbeiter, ist die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen aus Sicherheitsgründen gesetzlich vorgeschrieben.
Wir empfehlen sie mit der vorbeugenden Instandhaltung zu verbinden. Somit können Fehler rechtzeitig erkannt werden, Ausfallzeiten minimiert und langfristig auch Kosten gespart werden.